
Fahrerlaubnisklasse |
Fahrzeugbeschreibung |
Alter |
Einschluss |
Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
A |
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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20 Jahre bei 2jährigen Vorbesitz von A2 21 Jahre für dreirädrige Kfz 24 Jahre Direkteinstieg |
A1, A2, AM |
Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Mit 24 Jahren ist der Direkteinstieg möglich, mit 21 Jahren kann man dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW fahren. Theoretische und praktische Prüfung notwendig Ab 20 Jahre ist bei 2jährigen Vorbesitz der FE-Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich |
A2 |
Krafträder
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18 Jahre |
A1, AM |
Theoretische und praktische Prüfung notwendig. Ab 18 Jahre ist bei 2jährigen Vorbesitz der FE-Klasse A1 nur eine praktische Prüfung erforderlich |
A1 |
Krafträder (Leichtkrafträder)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
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16 Jahre |
AM |
Theoretische und praktische Prüfung notwendig |
AM |
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
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15 Jahre |
Theoretische und praktische Prüfung notwendig |
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Mofa |
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor Verbrennungs- oder Elektromotor
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15 Jahre |
Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Ebenfalls ohne Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, wenn man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse. Nur theoretische Prüfung notwendig |