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Fahrerlaubnisklassen PKW

Fahrerlaubnisklasse

Fahrzeugbeschreibung

Alter

Einschluss

Anmerkung

B und BF17 (auch B197)


Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und

  • zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer)
  • auch mit Anhänger von max. 750 kg zulässige Gesamtmasse oder
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn das zulässige Gesamtmasse des Anhängers und des Zugfahrzeuges zusammen 3,5 t nicht übersteigt.

17 Jahre /
18 Jahre

AM, L

Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren(BF 17)

Theoretische und praktische Prüfung notwendig

BE

Kombination aus Führerscheinklasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger,

  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse und nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse
  • die Kombination PKW mit Anhänger mit nicht mehr als 7 t zulässige Gesamtmasse

17 Jahre bei begleitetem Fahren /
18 Jahre

 

Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig

Nur praktische Prüfung notwendig

B 96

Kombination aus Führerscheinklasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger,

  • sofern der Anhänger über 750 kg zGG hat das zGG der Kombination 3,5 t übersteigt, aber nicht mehr als 4,25t

17 Jahre bei begleitetem Fahren/
18 Jahre

 

Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig

Keine Prüfung, nur Fahrer-/ Fahrerinnenschulung in der Fahrschule notwendig.